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Informationen zum Glasfaserausbau in Helmbrechts

Der flächendeckende Ausbau eines Glasfasernetzes ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre. Natürlich ist auch für die Stadt Helmbrechts die Versorgung mit schnellem Internet ein zentrales Anliegen, das unsere Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort entscheidend stärken wird.

Laut Telekommunikationsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland haben Telekommunikationsunternehmen im Zuge der überörtlichen Daseinsvorsorge generell das Recht, ihre Infrastruktur hierfür in den kommunalen Straßen und Gehsteigen zu verlegen. Die Kommune darf dies beispielsweise nicht einem Unternehmen erlauben und es einem anderen verbieten.

Die Unternehmen UGG (Unsere Grüne Glasfaser) und GlasfaserPlus haben sich als Investor und Projektträger bei der Stadt Helmbrechts vorgestellt und von ihren jeweiligen Plänen berichtet, in den nächsten Jahren weitgehend flächendeckend ein leistungsfähiges Glasfasernetz zu errichten. Mit beiden Unternehmen wurde eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet und an die Bürgerinnen und Bürger verteilt.

Bei beiden Unternehmen handelt es sich um privatwirtschaftliche Gesellschaften, die naturgemäß in einem, insbesondere zeitlichen, Wettbewerb zueinander stehen. Die UGG bot als erste der beiden Unternehmen eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger aus Helmbrechts, für die die Stadt Helmbrechts den Bürgersaal gerne zur Verfügung gestellt hat. Die Informationsveranstaltung wurde aufgezeichnet und kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: Aufzeichnung der Informationsveranstaltung – Helmbrechts | 07.09.2023

Um keinen zeitlichen Nachteil zu erhalten, ist nun die GlasfaserPlus ihrerseits darauf bedacht, möglichst viele Interessenten zu gewinnen, weshalb die Akquise neuer Kunden nun auch mit entsprechender Geschwindigkeit vorangetrieben wird. Dies ist zweifelsohne zulässig, so will es der privatwirtschaftliche Wettbewerb. Ob uns als Stadt dieses gegenseitige Überbieten und schlimmstenfalls Überbauen der jeweils anderen Glasfaserkabel gefällt, ist leider nicht von Bedeutung. Wir können den Prozess nicht steuern, sondern nur begleiten und auf möglichst viele Informationen der beteiligten Unternehmen hoffen.

Sollten Ihrerseits Fragen zum Glasfaserausbau und den jeweiligen Angeboten bestehen, kann Ihnen die Stadtverwaltung leider nur bedingt weiterhelfen. Es ist daher besser sich mit Ihren Anliegen direkt an die beteiligten Unternehmen zu wenden. Diese erreichen Sie wie folgt:

 

Unsere Grüne Glasfaser (UGG)
Tel.: 0800 900 10 80

 

Glasfaser Plus
Tel.: 0800 330 20 90

 

Allgemeine Hinweise zum Glasfaserausbau:

 

  • Privatwirtschaftlicher Ausbau durch unterschiedliche Anbieter (derzeit: UGG-Unsere Grüne Glasfaser und GlasfaserPlus)
  • Freie Wahl der Bürgerinnen und Bürger für welchen Anbieter sie sich entscheiden
  • Idealerweise nur ein Netzbetreiber pro Straßenzug, dies ist allerdings nicht gewährleistet. Auch ein Überbauen der bereits bestehenden Kabel ist möglich und zulässig.

Bisherige Verfahren im Breitbandausbau

1. Verfahren

Veröffentlichung der abschließenden Projektbeschreibung (Veröffentlicht am 15.05.2018):

Abschließende Projektbeschreibung.pdf

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 03.03.2016):

Am Montag, den 29.02.2016, ist dem Ersten Bürgermeister Stefan Pöhlmann in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 03.03.2016):

Stellungnahme der Stadt Helmbrechts bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Bestätigung_Freigabe_Kooperationsvertrag.pdf

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 20.10.2015)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Helmbrechts haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 22.07.2015 beabsichtigt die Stadt Helmbrechts einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Bekanntmachung_Auswahlentscheidung.pdf

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – einstufig- (veröffentlicht am 09.07.2015)

Die Stadt Helmbrechts gibt hiermit den Neustart des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Freitag, den 11.09.2015 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Helmbechts) ein Angebot einzureichen.

Bekanntmachung Auswahlverfahren -einstufig-

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Karte Auswahlverfahren

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 18.03.2015)

Die Stadt Helmbrechts gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, den 29.04.2015 11:00 (Posteingang Stadt Helmbrechts) endet, zu beteiligen.

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Erschliessungsgebiet Auswahlverfahren

Ergebnis der Markterkundung vom 11.10.2014 – 17.11.2014 (veröffentlicht am 18.03.2015)

Markterkundung Ergebnis

Die Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:

Markterkundung Ergebnis Karte

Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 09.10.2014)   

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau  von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr.  4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Helmbrechts bittet daher, bis spätestens 17.11.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Markterkundung

vorläufiges Erschließungsgebiet

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 09.10.2014)   

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier:

technische IST-Versorgung

2. Verfahren

Veröffentlichung der abschließenden Projektbeschreibung (Veröffentlicht am 13.11.2023):

Abschließende Projektbeschreibung.pdf

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 06.12.2018):

Am Dienstag den 04.12.2018, ist dem 1. Bürgermeister Stefan Pöhlmann in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker überreicht worden.

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 06.12.2018):

Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Helmbrechts die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Bestaetigung_Freigabe_Kooperationsvertrag

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 01.10.2018)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Helmbrechts wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 27.09.2018 beabsichtigt die Stadt Helmbrechts einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Bekanntmachung_Auswahlentscheidung

Neustart des Auswahlverfahrens – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – zweistufig – (veröffentlicht am 15.01.2018)

Die Stadt Helmbrechts gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Freitag, 16. Februar 2018, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Helmbrechts) Teilnahmeanträge abzugeben.

Bekanntmachung_Auswahlverfahren

Anlage_1_Breitband_Bewertungskriterien_Auswahlverfahren

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Erschliessungsgebiet_Auswahlverfahren_Übersichtskarte

Erschliessungsgebiet_Auswahlverfahren_Detailkarten

Erschliessungsgebiet_Auswahlverfahren_Straßenliste

Bekanntmachung der Aufhebung des Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 22.12.2017)

Die Stadt Helmbrechts (2.Verfahren) hebt das Auswahlverfahren zur Breitbandverbesserung vom 22.12.2017 auf, da sich die Modalitäten (Seite 3, Punkt 4 Angaben zur Losbildung) verändert haben.

Ergebnis der Markterkundung vom 04.08.2017 – 08.09.2017 (veröffentlicht am 20.12.2017)

Markterkundung_Ergebnis

Allgemeine Markterkundung 2.Verfahren  (veröffentlicht am 27.07.2017)   

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau  von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Helmbrechts gemäß Nr.  4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Helmbrechts bittet daher, bis spätestens 08.09.2017  zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Markterkundung_Bekanntmachung

Vorläufiges Erschließungsgebiet

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 27.07.2017)   

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:

Technische_IST_Versorgung

 

3. Verfahren - Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Helmbrechts beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 zum sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Stadt Helmbrechts in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

Übersichtskarte IST-Versorgung
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Helmbrechts gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 14.06.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 07.06.2021 endet!

Markterkundung Bekanntmachung

Achtung:
Die Frist der Rückmeldung zur Markterkundung wird bis zum 14.07.2021 verlängert.

Die Frist zur Anforderung der Adressliste wird bis zum 07.07.2021 verlängert.

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