Bekanntgaben
Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 "Frankenstraße Ost"
Beschreibung
Der Stadtrat der Stadt Helmbrechts hat in der Sitzung vom 15. Mai 2025 die Vorentwürfe der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ gebilligt.
Der Vorentwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ wird wie folgt begrenzt:
Das zu beplanende Quartier erstreckt vom Einmündungsbereich des Wiesenweges entlang der Frankenstraße bis zur Straße zwischen dem bestehenden REWE- und dem Netto-Markt. Die westliche Begrenzung bildet die Frankenstraße und die östliche Begrenzung wird durch das Baugebiet „Mühlenviertel“ fixiert. Die nördliche Begrenzung bilden landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Helmbrechts:
Flur-Nr. Erläuterung Flur-Nr. Erläuterung
1249 TF, Weg 1297 --- 1298 ---
1299/2 TF 1300 --- 1301 ---
1302/1 --- 1334/3 TF 1336 TF
1337 TF 1338 TF 1339 TF
1341 TF 1342 TF 1343 TF
1344 TF 1427/8 ---
Plan und die Begründung werden im Internet unter https://www.stadt-helmbrechts.de vom 14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025 veröffentlicht (siehe unten).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Rathaus, Bauamt, Luitpoldstraße 21, während folgender Zeiten bereitgestellt:
Montag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info@stadt-helmbrechts.de und bei Bedarf in Textform an die Stadt Helmbrechts, Bauamt, Luitpoldstraße 21, 95233 Helmbrechts oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen finden sich in den Begründungen und den Umweltberichten zu den Bauleitplänen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Helmbrechts, 08.07.2025
gez.
Kitty Weiß
3. Bürgermeisterin
Unter folgenden Links sind die Pläne und Begründungen abzurufen.
Plan 1 / Plan 2 / Begründung 1 / Begründung 2

Unmaßstäblicher Lageplan