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Bekanntgaben Leben & Wohnen

Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 "Frankenstraße Ost"

Beschreibung

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.09.2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ gebilligt.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ und die Begründung werden im Internet unter https://stadt.helmbrechts.de vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 veröffentlicht.

Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Das zu beplanende Quartier erstreckt vom Einmündungsbereich des Wiesenweges entlang der Frankenstraße bis zur Straße zwischen dem bestehenden REWE- und dem Netto-Markt. Die westliche Begrenzung bildet die Frankenstraße und die östliche Begrenzung wird durch das Baugebiet „Mühlenviertel“ fixiert. Die nördliche Begrenzung bilden landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ umfasst Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) von Flurstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Helmbrechts:

Flur-Nr.ErläuterungFlur-Nr.Erläuterung
1249TF, Weg1297---
1298TF1299/9TF
1300TF1301TF
1302TF1302/1---
1326---1334TF, St 2194
1335---1336TF
1337TF1338TF
1342TF1343TF
1346TF1423/2---
1427/8   


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Helmbrechts, Bauamt, Luitpoldstraße 21, während der Dienstzeiten der Verwaltung

Montag       von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag      von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch     von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag         von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info@stadt-helmbrechts.de und bei Bedarf in Textform an Stadt Helmbrechts, Luitpoldstraße 21, 95233 Helmbrechts, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans und die Änderung und Erweiterung Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans und die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:

SchutzgutInformation vonInformation zu
MenschStellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bayreuth vom 12. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme des Landratsamtes Hof vom 13. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
Hinweise zu Emissionen der Staatsstraße
Hinweise zum Schallschutz
WasserStellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg vom 11.August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGBHinweise zur Grundstücksentwässerung
Pflanzen

Stellungnahme des Landratsamtes Hof vom 13. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg vom 11. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweise zur Fassadenbegrünung

Hinweise zu einzuhaltenden Grenzabständen

LandschaftStellungnahme des Landratsamtes Hof vom 13. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGBHinweise zu Ausgleichsflächen, zur Aufwertung und zum Kulturlandschaftsprogramm
KlimaStellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 14. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGBHinweise zum Klimaschutz und zur Durchgrünung

Die genannten umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Helmbrechts, 27.10.2025

gez.
Stefan Pöhlmann
1. Bürgermeister

 

Unter folgenden Links sind die Pläne und Begründungen abzurufen.

Plan: Änderung Flächennutzungsplan / Plan: Änderung und Erweiterung Bebauungsplan / Begründung: Änderung Flächennutzungsplan / Begründung: Änderung und Erweiterung Bebauungsplan

Unmaßstäblicher Lageplan der Frankenstraße Ost

Unmaßstäblicher Lageplan.

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