Bekanntgaben Leben & Wohnen
Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 "Frankenstraße Ost"
Beschreibung
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.09.2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ gebilligt.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ und die Begründung werden im Internet unter https://stadt.helmbrechts.de vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 veröffentlicht.
Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Das zu beplanende Quartier erstreckt vom Einmündungsbereich des Wiesenweges entlang der Frankenstraße bis zur Straße zwischen dem bestehenden REWE- und dem Netto-Markt. Die westliche Begrenzung bildet die Frankenstraße und die östliche Begrenzung wird durch das Baugebiet „Mühlenviertel“ fixiert. Die nördliche Begrenzung bilden landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ umfasst Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) von Flurstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Helmbrechts:
| Flur-Nr. | Erläuterung | Flur-Nr. | Erläuterung |
| 1249 | TF, Weg | 1297 | --- |
| 1298 | TF | 1299/9 | TF |
| 1300 | TF | 1301 | TF |
| 1302 | TF | 1302/1 | --- |
| 1326 | --- | 1334 | TF, St 2194 |
| 1335 | --- | 1336 | TF |
| 1337 | TF | 1338 | TF |
| 1342 | TF | 1343 | TF |
| 1346 | TF | 1423/2 | --- |
| 1427/8 |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Helmbrechts, Bauamt, Luitpoldstraße 21, während der Dienstzeiten der Verwaltung
Montag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info@stadt-helmbrechts.de und bei Bedarf in Textform an Stadt Helmbrechts, Luitpoldstraße 21, 95233 Helmbrechts, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans und die Änderung und Erweiterung Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans und die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
| Schutzgut | Information von | Information zu |
| Mensch | Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bayreuth vom 12. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahme des Landratsamtes Hof vom 13. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zu Emissionen der Staatsstraße Hinweise zum Schallschutz |
| Wasser | Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg vom 11.August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zur Grundstücksentwässerung |
| Pflanzen | Stellungnahme des Landratsamtes Hof vom 13. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg vom 11. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zur Fassadenbegrünung Hinweise zu einzuhaltenden Grenzabständen |
| Landschaft | Stellungnahme des Landratsamtes Hof vom 13. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zu Ausgleichsflächen, zur Aufwertung und zum Kulturlandschaftsprogramm |
| Klima | Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 14. August 2025 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zum Klimaschutz und zur Durchgrünung |
Die genannten umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Helmbrechts, 27.10.2025
gez.
Stefan Pöhlmann
1. Bürgermeister
Unter folgenden Links sind die Pläne und Begründungen abzurufen.
Plan: Änderung Flächennutzungsplan / Plan: Änderung und Erweiterung Bebauungsplan / Begründung: Änderung Flächennutzungsplan / Begründung: Änderung und Erweiterung Bebauungsplan

Unmaßstäblicher Lageplan.
