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Leben & Wohnen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nibelungenviertel

Beschreibung

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Stadt Helmbrechts

Aufhebung des Bebauungsplanes „Nibelungenviertel“.

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 30.10.2025 den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Nibelungenviertel“ gebilligt.

Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Nibelungenviertel“ und die Begründung werden im Internet unter https://stadt.helmbrechts.de vom 01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 veröffentlicht.

Bitte für den entsprechenden Lageplan hier klicken.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden durch die Münchberger Straße

  • Im Osten ebenfalls durch die Münchberger Straße

  • Im Süden durch das Werksgelände der Firma KNARR

  • Im Westen durch die Gunterstraße und die Nibelungenstraße

Der Geltungsbereich der Aufhebung ist dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Nibelungenviertel“ zu entnehmen.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Helmbrechts, Bauamt, Luitpoldstraße 21, während der Dienstzeiten der Verwaltung

Montag      von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag     von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch     von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag    von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag        von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info@stadt-helmbrechts.de, und bei Bedarf in Textform an Stadt Helmbrechts, Luitpoldstraße 21, 95233 Helmbrechts, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Nibelungenviertel" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht in der Begründung zum Bebauungsplan

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Helmbrechts, 25.11.2025

gez.
Stefan Pöhlmann
1. Bürgermeister

Lageplan zum Aufhebungsbeschluss Bebauungsplan Nibelungenviertel

Unmaßstäblicher Lageplan.

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Mo - Mi 08:00 - 14:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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Stadt Helmbrechts
Luitpoldstr. 21
95233 Helmbrechts

Telefon: 09252 701-0
Telefax: 09252 701-11
E-Mail: info(at)stadt-helmbrechts.de

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