Bekanntgaben Leben & Wohnen
Bekanntmachung der Stadt Helmbrechts über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 114 für das Sondergebiet "Solarpark Enchenreuth"
Beschreibung
Öffentliche Bekanntmachung vom 24.07.2024
Bekanntmachung der Stadt Helmbrechts über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 114
für das Sondergebiet „Solarpark Enchenreuth“
Der Stadtrat der Stadt Helmbrechts beschloss in seiner Sitzung vom 25. April 2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Enchenreuth“ in der Fassung vom 25. April 2024 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Helmbrechts, Luitpoldstraße 21, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens‑ und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens‑ und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Helmbrechts geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens‑ und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Helmbrechts, den 24. Juli 2024
gez.
Stefan Pöhlmann
Erster Bürgermeister