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Bekanntgaben Leben & Wohnen

Bekanntmachung über die Widmung des Eigentümerweges Raiffeisenplatz

Beschreibung

Bekanntmachung der Stadt Helmbrechts über die Widmung des Eigentümerweges

„Raiffeisenplatz“

Die in der Stadt Helmbrechts, Landkreis Hof, Regierungsbezirk Oberfranken, neu errichtete Verkehrsfläche wird mit Wirkung vom 06.09.2024 zum Eigentümerweg gewidmet.

Die gewidmete Verkehrsfläche beginnt bei der Abzweigung von der Schützenstraße (km 0,000) und endet an der südlichen Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 71 Gemarkung Wüstenselbitz (km 0,068).
Träger der Straßenbaulast ist die Raiffeisenbank Wüstenselbitz eG.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte – Stadt Helmbrechts – und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG in der aktuell gültigen Fassung gilt die Allgemeinverfügung einen Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Helmbrechts, den 18.07.2024

STADT HELMBRECHTS

gez. Stefan Pöhlmann
1. Bürgermeister                                                                              

     

 

 

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