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Pressemitteilungen

Stadtratssitzung vom 23.05.2024

Beschreibung

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Helmbrechtser Stadtrat mit der örtlichen Belegprüfung für das Haushaltsjahr 2021 sowie dem Jahresabschluss 2021 befasst.

Zunächst beschäftigte sich das Gremium mit der örtlichen Prüfung des Haushaltsjahres 2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss. In insgesamt acht Sitzungen kam der Ausschuss im Jahr 2022 zusammen und überprüfte die Belege aus dem Jahr 2021. Der Prüfungsbericht und die enthaltenen Bemerkungen wurden an die Verwaltung übergeben und dort von den einzelnen Sachgebieten behandelt und beantwortet. Der Stadtrat genehmigte die Stellungnahmen und nahm von der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis.

Anschließend befassten sich die Stadtratsmitglieder mit dem Jahresabschluss 2021, der von Alexandra Hüttner von der Finanzverwaltung vorgestellt wurde. Die Bilanzsumme der Stadt Helmbrechts betrug zum 31.12.2021 rund 86,3 Millionen Euro und damit rund 2,63 Millionen Euro mehr als in der Schlussbilanz des Vorjahres. Die Ergebnisrücklage wuchs um 1,06 Millionen Euro auf 6,64 Millionen Euro an. Für 2021 konnte auch im zwölften Jahr in Folge ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden. Das Jahr schließt mit einem positiven Ergebnis von 1,08 Millionen Euro. Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss fest, genehmigte die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und erteilte dem ersten Bürgermeister sowie der Verwaltung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.

Zum Abschluss der Sitzung erinnerte die dritte Bürgermeisterin an die Unterzeichnung des Grundgesetzes vor 75 Jahren. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und damit die Bundesrepublik Deutschland offiziell gegründet. Kitty Weiß zitierte dabei den ersten Satz des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auch wenn man unterschiedliche Meinungen habe und diskutiere sollen anständige Umgangsformen nicht vergessen werden, so Weiß. „Unsere Demokratie kann nur leben, wenn wir sie unterstützen. Deshalb sollten wir alle von unserem Wahlrecht bei der anstehenden Europawahl Gebrauch machen.“

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