Pressemitteilungen
Stadtratssitzung vom 30.10.2025
Beschreibung
In seiner jüngsten Stadtratssitzung befasste sich der Helmbrechtser Stadtrat unter anderem mit der kommunalen Wärmeplanung, der Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtgebiet und dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz.
Die Sitzung startete mit einem Vortrag zur kommunalen Wärmeplanung durch das Landratsamt Hof. Dahinter steht ein strategischer Prozess, mit dem Städte und Gemeinden einen Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln. Darüber hinaus sind Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, laut Wärmeplanungsgesetz, verpflichtet bis spätestens 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen, können das Prozessverfahren aber frei wählen. Es wird zwischen einem standardisierten, vereinfachten und einem sogenannten Konvoi-Verfahren, der Zusammenschluss mehrerer Kommunen, unterschieden. Der Stadtrat Helmbrechts beauftragte die Bauverwaltung das Verfahren zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung einzuleiten und dem Stadtrat entsprechend zur Genehmigung vorzulegen.
Anschließend befasste sich das Gremium mit der Aufhebung der Bebauungspläne „Nibelungenviertel“ und „Verlängerung der Steinachstraße“ im Ortsteil Wüstenselbitz. In beiden Fällen billigte der Stadtrat den gefertigten Entwurf zur Aufhebung des jeweiligen Bebauungsplanes mit den aus der frühzeitigen Beteiligung ergebenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung das Verfahren fortzuführen.
Im nächsten Punkt beschäftigten sich die Stadtratsmitglieder mit der örtlichen Prüfung des Haushaltsjahres 2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss. In insgesamt 9 Sitzungen kam der Ausschuss im Jahr 2025 zusammen und überprüfte die Belege aus dem Haushaltsjahr 2024. Der Prüfungsbericht und die enthaltenen Feststellungen wurden der Verwaltung übergeben und von den einzelnen Sachgebieten bearbeitet. Der Stadtrat nahm vom Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschuss Kenntnis und genehmigte die Stellungnahmen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung wurde die Kommunalabgabe nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz für bestehende Windenergieanlagen behandelt. Dabei werden Gemeinden, deren Gebiet sich mindestens teilweise innerhalb eines Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte einer Windenergieanlage befindet, von den Anlagebetreibern finanziell beteiligt. Dies gilt zum Teil auch für Bestandsanlagen oder PV-Anlagen. Auf dem Gebiet der Stadt Helmbrechts befinden sich insgesamt fünf Windenergieanlagen. Weitere Anlagen, an denen die Stadt Helmbrechts beteiligt wird, befinden sich auf Gebieten der Nachbargemeinden. Aufgrund bestehenden Vertragswerks rechnet die Stadt Helmbrechts zum aktuellen Zeitpunkt mit einem finanziellen Zufluss von ca. 12.000 Euro pro Jahr, weitere Einnahmen sind zu erwarten. Der Stadtrat nahm davon Kenntnis.
 
