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TEIL 1 - Stadtratssitzung vom 8.2.2024
Beschreibung
Haushalt 2024 und Finanzplan verabschiedet
In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Helmbrechtser Stadtrat mit dem Haushalt und dem Finanzplan für das Jahr 2024 sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschäftigt.
Der Finanzhaushalt umfasst in diesem Jahr ein Gesamtvolumen von rund 33,2 Millionen Euro und liegt damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Im Finanzplan sind die wichtigsten Vorhaben für das laufende Jahr und geplante Investitionskosten enthalten. Für das Jahr 2024 ist hier eine Summe von rund 10,6 Millionen Euro veranschlagt. Größte Positionen sind dabei der Baukostenzuschuss für den Neubau des Kindergartens an der Schwarzenbacher Straße (1,37 Millionen Euro), Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Kleinschwarzenbach (1,25 Millionen Euro) und Kosten für die beginnende Sanierung der Grund- und Mittelschule (900.000 Euro). Weitere wichtige Positionen im Investitionsprogramm für 2024 sind die Fertigstellung des Feuerwehrhauses Wüstenselbitz-Burkersreuth und Baumaßnahmen an der Alten Weberei (je 750.000 Euro) sowie die die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in der Hofer Straße (1,1 Millionen Euro), der Ottengrüner Straße (700.000 Euro) und der Siegfriedstraße (300.000 Euro).
Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 7,8 Millionen Euro vorgesehen wodurch mit einem Schuldenstand von rund 11,7 Millionen Euro zum Ende des Jahres 2024 gerechnet wird. Gewerbesteuereinnahmen sind in Höhe von 6,2 Millionen Euro zu erwarten. Im Vorjahr wurde von 6,1 Millionen Euro ausgegangen, im Ergebnis konnte jedoch eine Rekordsumme von rund acht Millionen Euro eingenommen werden.
Nach Kenntnisnahme des Zahlenmaterials beschloss der Stadtrat auf Vorschlag des Hauptausschusses den Haushalt 2024 sowie den zugehörigen Finanzplan. Hinsichtlich des Investitionsplanes für 2025 bis 2027 ging Bürgermeister Stefan Pöhlmann auf die Schwerpunkte der kommenden Jahre ein: „Ein wichtiges Großprojekt steht uns mit der Sanierung der Grund- und Mittelschule bevor, das höchste Priorität genießt. Die schwierige, gesamte Finanzlage geht auch an uns nicht spurlos vorbei. Durch unsere umsichtige Finanzplanung werden wir aber auch in Zukunft wichtige Vorhaben in die Tat umsetzen können. “
Im weiteren Verlauf der Sitzung beschäftigten sich die Ratsmitglieder außerdem mit den Entwässerungsbeiträgen im Stadtgebiet. Städte und Gemeinden sind zum Vorhalten von Kanälen, Kläranlagen und sonstigen Entwässerungseinrichtungen verpflichtet und sind für deren Unterhalt zuständig. Da in Helmbrechts regelmäßig in das Abwassersystem investiert wird, wie in jüngster Vergangenheit beispielsweise in Gösmes, ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung der Gebühren notwendig. Grundsätzlich sind Kommunen dazu angehalten die Abwasserbeseitigung kostendeckend zu gestalten. Um Großeinleiter, wie beispielsweise Industriebetriebe mit sehr hohem Wasserverbrauch, nicht über die Maßen zu belasten, besteht die Möglichkeit für diese Betriebe geringere Gebühren anzusetzen. Voraussetzung dafür sind allerdings Maßnahmen zur Wassereinsparung innerhalb des Betriebes, wie beispielsweise die Wiederaufbereitung von Brauchwasser. Diese sogenannte Degression fließt auch in die neue Kalkulation der Entwässerungsgebühren in Helmbrechts mit ein, sodass sich ab dem 1. April 2024 eine Erhöhung der Grundgebühr und der Einleitungsgebühren ergibt. Bei der Grundgebühr gibt es vier Stufen, die sich nach dem Durchfluss des Wasserzählers richten, sie beginnen bei 74,39 Euro pro Jahr. Die Einleitungsgebühren betragen bei einer Menge von einem bis 10.000 Kubikmeter Wasser 3,75 Euro pro Kubikmeter, bei noch größeren Mengen dann 2,85 Euro pro Kubikmeter. Der Stadtrat stimmte diesem Vorschlag zu, die