Die Stadt Helmbrechts sucht Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffen- und Jugendschöffenehrenamt
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenehrenamt statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht bzw. Landratsamt gebildeten Schöffen-/Jugendschöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes eine entsprechende körperliche Eignung.
Sonstige Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Lebensalter nicht unter 25 Jahre und nicht über 70 Jahre am 1. Januar 2024 und ein Hauptwohnsitz in Helmbrechts. Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein und müssen die deutsche Sprache in ausreichendem Maße beherrschen.
Speziell für das Amt des Jugendschöffen kommen Personen in Betracht, die erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfe erfahren sind. Weitere Informationen zum Jugendschöffenamt erhalten Sie beim Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Hof, Tel. 09281/57-456.
Generelle Informationen erhalten Sie z.B. auch unter: www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder im Merkblatt für Schöffen.
Interessierte Personen für das Ehrenamt der Schöffen undJugendschöffen werden gebeten, sich bis zum10. März 2023 im Bürgerbüro der Stadt Helmbrechts, Luitpoldstr. 21, 95233 Helmbrechts, einwohneramt@stadt-helmbrechts.de, 09252/701-72, zu melden.
Die Bewerbungsformulare finden Sie hier:
Erklärung zum Bewerbungsbogen Jugendschöffe
Alternativ können die Formulare auch im Bürgerbüro der Stadt Helmbrechts abgeholt werden.