Der Stadtrat – Hauptorgan der Gemeinde
Der Stadtrat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern alle sechs Jahre gewählt. Die Zahl der Stadträte richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich öffentlich. Sofern das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
Aufgabe des Stadtrates ist es über gemeindliche Angelegenheiten zu entscheiden.
Hierzu zählen unter anderem
- die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen
- die Festsetzung der öffentlichen Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern)
- die Aufnahme von Krediten
- die Benennung von Straßen und Plätzen
Stadträte sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und sogenanntes Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen. Um ihre Entscheidungen im Stadtrat vorzubereiten, werden die anstehenden Fragen und Themen in den verschiedenen Ausschüssen vorberaten.
Die Stadt Helmbrechts hat 20 Stadträte. Eine Wahlperiode dauert 6 Jahre.
Nähere Informationen zu Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse finden Sie im