Notwendige Informationen zur Kommunalwahl im März 2026
Aktueller Stand: Die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt und treffen bis spätestens 14.02.26 bei Ihnen ein.
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Wahlrechtlich amtliche Bekanntmachungen hängen in der Bekanntmachungstafel neben dem Haupteingang des Rathauses (beim Rathausbrunnen), Luitpoldstraße 21, 95233 Helmbrechts, zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich sind sie auf der Homepage unter “Bekanntgaben” einzusehen.
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Informationen zur Kommunalwahl 2026 – Briefwahl
In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungen (spätestens bis 14.02.2026).
Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen möchten, nutzen Sie bitte nach Möglichkeit den Online-Antrag oder als schriftliche Alternative die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ab.
Ihren Antrag können Sie auch in unseren silberfarbenen Behördenbriefkasten unmittelbar vor dem Haupteingang (Luitpoldstraße) des Rathauses einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen wahlrechtlichen Bestimmungen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 übermittelt werden dürfen.
Bei einer möglichen Stichwahl gilt: Sofern Sie bei Ihrem Briefwahlantrag für die Wahl am 08.03 auch das Feld für eine eventuelle Stichwahl gekennzeichnet haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen hierfür automatisch zugesandt.
Wir halten Sie auf dieser Seite mit allen weiteren Informationen auf dem Laufenden.
