Bekanntgaben Leben & Wohnen
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 Frankenstraße Ost
Beschreibung
Der Stadtrat der Stadt Helmbrechts beschloss in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Frankenstraße Ost" in der Fassung vom 29. Januar 2026 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Helmbrechts, Luitpoldstraße 21, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens‑ und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens‑ und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Helmbrechts geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens‑ und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Helmbrechts, den 20. März 2026
gez.
Stefan Pöhlmann
1. Bürgermeister
