Bekanntgaben Leben & Wohnen
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplanes "Verlängerung der Steinachstraße"
Beschreibung
Der Stadtrat der Stadt Helmbrechts beschloss in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Verlängerung der Steinachstraße“ in der Fassung vom 26. Februar 2026 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Helmbrechts, Luitpoldstraße 21, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes in Kraft.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens‑ und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens‑ und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Helmbrechts geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens‑ und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Helmbrechts, den 27. März 2026
gez.
Stefan Pöhlmann
1. Bürgermeister
