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Pressemitteilungen

Stadtratssitzung vom 24.10.2024

Beschreibung

In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Helmbrechtser Stadtrat mit den Neuanschaffungen von Pumpen der Feuerwehren im Stadtgebiet, dem Jahresabschluss 2022 sowie dem Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2025.

Zunächst beschäftigte sich das Gremium mit der Neuanschaffung einheitlicher Pumpen für die Feuerwehren im Stadtgebiet. Aufgrund bestehender Störungen oder Ausfällen bei verschiedenen Übungen, wurde bereits im Vorfeld über das Alter der Pumpen und deren Einsatzmöglichkeit diskutiert. In einer gemeinsamen Versammlung von Stadtverwaltung und Feuerwehren aus dem Stadtgebiet im vergangenen September ging der Vorschlag hervor, einheitliche Pumpen anzuschaffen. Man einigte sich auf zwei Pumpenhersteller, deren Anschaffungskosten auch zum Teil durch die Regierung von Oberfranken gefördert werden. Der Stadtrat beschloss in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 je 5 Pumpen für die einzelnen Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet anzuschaffen. Die Reihenfolge des Austauschs legt der Werkstattmeister des Stadtbauhofs fest.

Anschließend befassten sich die Stadtratsmitglieder mit dem Jahresabschluss 2022, der von Luisa Gebhardt von der Finanzverwaltung vorgestellt wurde. Die Bilanzsumme der Stadt Helmbrechts beträgt zum 31.12.2022 rund 91,25 Millionen Euro und damit rund 4,9 Millionen Euro mehr als in der Schlussbilanz des Vorjahres. Das Jahr 2022 schließt erstmals seit zwölf Jahren mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 147 Tausend Euro ab. Dieser wird mit der bestehenden Ergebnisrücklage in Höhe von rund 7,71 Millionen Euro verrechnet. Dr. Pascal Bächer, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, fügte hinzu, dass dieses Minus im Ergebnishaushalt zu erwarten war und es sich aufs Wesentliche zu konzentrieren gilt. Robert Popp verwies auf die Tatsache, dass die Stadt Helmbrechts als einzige Verwaltung im Landkreis Hof die doppelte Buchführung (Doppik) anwendet und die finanzielle Situation somit detaillierter abgebildet wird. Beide dankten der Finanzverwaltung, Luisa Gebhardt und Alexandra Hüttner, für die zügige und sorgfältige Aufarbeitung der Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre. Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss fest, genehmigte die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben und erteilte dem Ersten Bürgermeister sowie der Stadtverwaltung die Entlastung über das Haushaltsjahr 2022.

Zum Abschluss der Sitzung stand der Erlass einer Hebesatzsatzung auf der Tagesordnung. Da die bestehenden Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden, gilt es diese neu zu berechnen. Dazu werden die neuen Berechnungsgrundlagen von den Finanzämtern ermittelt und die Hebesätze der Gemeinden neu festgelegt. Luisa Gebhardt, Leiterin der Finanzverwaltung, führte durch die Berechnung der Hebesätze mit dem Hinweis diese aufkommensneutral festzusetzen. Damit gewährleistet die Stadt Helmbrechts, ihre Einnahmen aus der Grundsteuer stabil zu halten.

Anschließend beschloss der Stadtrat mehrheitlich den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 175 von Hundert zu senken und bei der Grundsteuer B auf 210 von Hundert zu senken. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 360 von Hundert bleibt unverändert. Darüber hinaus wurde die vorliegende Hebesatzsatzung der Stadt Helmbrechts zum 01.01.2025 beschlossen.

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