Laufende Bauleitplanverfahren
Nach § 1 BauGB (Baugesetzbuch) hat die Bauleitplanung die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten.
Während rechtskräftige Bauleitpläne ein örtliches Recht vorgeben, bedarf es bei laufenden Bauleitplanverfahren der Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit, sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die aktuell laufenden Bauleitplanverfahren und die dazugehörigen Unterlagen sind hier einsehbar und können heruntergeladen werden.